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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Ostermünchen
 
 
1. Anmeldung
Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der Volkshochschule Ostermünchen kommt zustande mit der Anmeldung, mit der Bezahlung der Gebühr oder mit der Teilnahme an der Veranstaltung der Volkshochschule.
Die Anmeldung kann schriftlich (auch per Fax und E-mail) und telefonisch erfolgen. Die Anmeldungen werden nach Eingang bearbeitet. Es gibt keine Anmeldebestätigung, die Teilnehmer werden nur benachrichtigt, wenn der Kurs bereits belegt ist, die Kursdaten sich ändern oder die Veranstaltung ausfällt. Die Teilnahme an vhs-Veranstaltungen ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich, Ausnahmen sind eigens vermerkt.
 
2. Minikurse
Wenn bei Kursbeginn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, kann auf Wunsch der Teilnehmer ein sogenannter Minikurs durchgeführt werden. Dabei wird entweder bei gleicher Kursgebühr die Kursdauer verkürzt oder die Gebühr entsprechend erhöht.
 
3. Rücktritt des Teilnehmers
Eine Abmeldung aus zwingenden Gründen sollte nach Möglichkeit so rechtzeitig erfolgen, dass ein vorgemerkter Interessent noch nachrücken kann.
Der Teilnehmer kann zurücktreten
bis 10 Tage vor Kursbeginn kostenfrei
ab dem 9. Tag vor Kursbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von € 5.00 zu entrichten
ab dem 4. Tag vor Kursbeginn ist die halbe Kursgebühr (mind. € 5.00) zu entrichten
ab dem Tag des Kursbeginns ist die volle Kursgebühr zu entrichten
nach Absprache mit der Volkshochschule kann in allen Fällen eine Ersatzperson gestellt werden
Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Ersatz der von ihm nicht besuchten Kursstunden.
 
4. Leistungen der Volkshochschule
Die Leistungen der Volkshochschule erstrecken sich auf die Durchführung der Kurse, Seminare und sonstigen Veranstaltungen entsprechend der Ausschreibung. Organisatorisch bedingte Änderungen wie Wechsel des Veranstaltungslokals, des Kursleiters, des Zeitpunkts oder des Kurstermins sind vorbehalten, ebenso eine notwendige Kürzung bzw. Absage der Veranstaltungen.
Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt.
 
5. Rücktritt durch die Volkshochschule
Die Volkshochschule kann von Veranstaltungen zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder der verpflichtete Dozent verhindert ist.
   
6. Bezahlung
Die Kursgebühr muss vor Kursbeginn auf das Konto der vhs einbezahlt werden. Es können nur komplette Kurse gebucht werden. Eine stundenweise Berechnung der Teilnehmergebühren (z. B. bei späterem Eintritt) erfolgt nicht.
Durch die Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung der ausgeschriebenen Kursgebühr und der anfallenden Materialkosten. Überschreitet der Teilnehmer den Zahlungstermin, so ist die Volkshochschule berechtigt, den Teilnehmer vom weiteren Besuch der Veranstaltungen auszuschließen. Die Kursgebühr bleibt dann in voller Höhe fällig. Eventuelle Mahn- und Verwaltungskosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Die Kosten für Lehrbücher, für Kopien und für Verbrauchsmaterial werden vom Kursteilnehmer selbst getragen, sofern sie nicht als Fixkosten gleichzeitig mit der Kursgebühr entrichtet werden.
 
7. Ermäßigungen
Für Kurse werden keine sozialen Ermäßigungen gewährt, weil einerseits die Gebühren sowieso niedrig gehalten werden und andererseits die vhs die Bedürftigkeit im Einzelfall nicht prüfen kann.
 
8. Hausordnung
Die Volkshochschule ist in Schulen der Gemeinde Tuntenhausen und Rosenheim sowie in anderen angemieteten Räumen zu Gast. Die Hausordnung der einzelnen Veranstaltungsorte sind Vertragsbestandteil. Der Teilnehmer erkennt sie als verbindlich an. Es wird dringend gebeten, die Hausordnungen zu beachten und
·                  in den Kursräumen nicht zu rauchen,
·                  die Aufstellung der Möbel nicht zu verändern,
·                  die Vorschriften für das Parken von Fahrzeugen strikt einzuhalten.
Schwere Verstöße gegen die Hausordnung berechtigen die Volkshochschule, den Teilnehmer vom weiteren Kursbesuch auszuschließen.
 
9. Haftung der Volkshochschule
Die Volkshochschule schließt eine Haftung für Unfälle, Verlust und Schäden jeder Art aus, ausgenommen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
 
10. Gültigkeit und Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1. September 2008. Sollte eine Bedingung ungültig sein oder werden, behalten alle übrigen Bedingungen ihre Gültigkeit. Mit dem Vertragsabschluss werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil. Der Teilnehmer erkennt sie durch seine Anmeldung bzw. Teilnahme ausdrücklich an.